Volkshochschule Waltrop
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Bildungsscheck

Mit einem bundesweit einmaligen flächendeckenden Vorhaben setzt die Landesregierung in punkto beruflicher Weiterbildung neue Akzente: Mit dem Bildungsscheck sollen berufstätige Frauen und Männer zu mehr Weiterbildung motiviert werden.

Als Anreiz dafür, dass mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch mehr Unternehmen Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch nehmen, bietet der Bildungsscheck Weiterbildung zum halben Preis: Das Land NRW übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Hälfte der Weiterbildungskosten (max. bis zu 500 Euro pro Bildungsscheck). Angesprochen werden sollen Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen, die länger als zwei Jahre an keiner vom Betrieb veranlassten beruflichen Weiterbildung mehr teilgenommen haben.

Und so funktioniert die Vergabe des Bildungsschecks:

  • Empfänger können einzelne Personen oder kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten sein: Einzelpersonen konnten bis zum 30.09.2008 pro Jahr max. 2 Bildungsschecks erhalten; Betriebe konnten bis zum 30.09.2008 pro Jahr max. 20 Bildungsschecks für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter in Anspruch nehmen. Aufgrund der großen Nachfrage wurden die Anzahl der Bildungsschecks reduziert. Nun können seit dem 1.10. nur noch 10 Bildungsschecks pro Betrieb und Jahr und nur noch ein Bildungsscheck pro Einzelperson und Jahr ausgestellt werden.
  • Über 175 Beratungsstellen bei Wirtschaftsorganisationen, Kammern, kommunalen Wirtschaftsförderungen und bei den Volkshochschulen beraten die einzelnen Beschäftigten und Unternehmen und legen mit diesen gemeinsam die entsprechenden Weiterbildungsthemen fest.
  • Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln wie z. B. Fremdsprachenkurse (Englisch, Französisch etc.), EDV-Kurse (Word, Excel, Powerpoint etc.) und der Erwerb von Schlüsselqualifikationen (Kommunikation, Konflikttraining, Sozialkompetenz etc.), Medienbildung sowie Lern- oder Arbeitstechniken.
  • Nicht gefördert werden Fahrerlaubnisse, Einzelschulungen, Tagesseminare mit weniger als 7 Unterrichtsstunden, arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienungsschulungen oder Kurse, die der Erholung dienen.
  • Unternehmen oder einzelne Beschäftigte erhalten den Scheck bei der Beratungsstelle und reichen ihn bei einem anerkannten Träger der Weiterbildung ein.
  • Das Land übernimmt 50 % der Kosten bis maximal 500 Euro, den Rest zahlt die/der Bildungsscheckempfänger/in oder der Betrieb.
  • Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrem VHS-Büro unter der Rufnummer 02309-96260 oder im Internet unter der Adresse www.mags.nrw.de!

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