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AGBs A4 - Stand 0424.pdf
Wer kann teilnehmen?
Die Volkshochschule als öffentliche Einrichtung der Stadt Waltrop
dient der Weiterbildung Erwachsener. Teilnehmen kann, wer mindestens 16 Jahre alt ist. Ausnahmen gelten etwa für die beson-
ders gekennzeichneten Kinder- und Jugendkurse. Bei einzelnen
Seminarangeboten gibt es darüber hinaus spezielle Zugangsvoraussetzungen (Vorkenntnisse und dgl.), oder sie richten sich an
besondere Zielgruppen (Frauen etc.). Der Besuch von gebührenpflichtigen Veranstaltungen ist i.d.R. nur nach verbindlicher Anmeldung bzw. Bezahlung gestattet.
Teilnahmezahl
Kurse, Studienfahrten und Seminare können nur dann durchgeführt
werden, wenn die vorgeschriebene Mindestteilnahmezahl erreicht
wird. Auch werden von der VHS Höchstteilnahmegrenzen festgelegt.
Teilnahmegebühren
Das Entgelt für Kurse und Seminare richtet sich nach der Zahl der
Unterrichtsstunden. Die Belegung einzelner Unterrichtseinheiten ist
nur im Ausnahmefall und nach Absprache möglich, etwa bei einem
wesentlich verspäteten Einstieg nach Kursbeginn. Für alle Kurse und
Seminare (außer Einzelveranstaltungen und Studienfahrten) wird
eine Verwaltungspauschale von 4,00 EUR - bei Kursen ab 20 Unterrichtsstunden von 7,00 EUR - als Sockelbetrag berechnet. Hinzu
kommt ein Entgelt in unterschiedlicher Höhe pro Unterrichtsstunde.
Ermäßigung von Teilnahmegebühren
Eine Ermäßigung von 25 % wird gewährt, wenn der/die Teilnehmende nachweist, dass seine/ihre Einkünfte, bei verheirateten
Teilnehmenden die Einkünfte beider Ehegatten, ausschließlich
aus Arbeitslosengeld I bestehen. Eine Ermäßigung von 50 % wird
gewährt, wenn der/die Teilnehmende (z.B. durch den Waltroper
Freizeit- und Bildungspass) nachweist, dass er/sie auf Bürgergeld
oder Grundsicherung angewiesen ist. Besondere Kurse (z.B. Einzelveranstaltungen, Kleingruppenseminare, Studienfahrten, etc...) sind
von dieser Regelung ausgenommen. Nachträgliche Ermäßigungen,
d.h. nach erfolgter Anmeldung, sind nicht möglich. Weitere Ermäßigungsregelungen, etwa für Schüler/innen und Studierende, sind ggf.
im Programm jeweils erläutert.
Gebührenerstattung/Rücktritt
1. Das Entgelt wird den Teilnehmenden erstattet bzw. nicht erhoben,
wenn die belegte Veranstaltung nicht zustande kommt.
2. Ein Rücktritt ist gegenüber der Geschäftsstelle
telefonisch, schriftlich, per Fax oder E-Mail anzuzeigen.
Ein Telefonat oder eine Mitteilung gegenüber Kursleitenden
allein ist nicht ausreichend.
3. Tritt jemand von einer Veranstaltung zurück, so ist er berechtigt, zeitgleich eine Ersatzperson zu stellen. Für die Ersatzperson gelten die gleichen Zugangsvoraussetzungen zum Kurs
wie für den Zurückgetretenen. In diesem Fall wird
das Entgelt erstattet und von der Ersatzperson erhoben, ggf. unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr.
4. Ein Rücktritt des Teilnehmenden ohne Stellung einer Ersatzperson
ist gegen Erstattung des gesamten gezahlten Entgelts (abzüglich der Verwaltungspauschale von z.Zt. 4,00 bzw. 7,00 EUR - bei
Tagesfahrten mindestens 10,00 EUR -) nur bis zum 6. Arbeitstag
vor Kursbeginn möglich, wobei als Arbeitstage die Wochentage
von Montag bis Freitag zählen und der Tag des Kursbeginns bei
der Fristberechnung nicht mitgerechnet wird. Bei einem späteren Rücktritt gestaltet sich eine Rückerstattung wie folgt:
a) Rücktritt vom 5. bis 4. Arbeitstag vor Kursbeginn - Erstattung
von 75 % der Kursgebühr
b) Rücktritt vom 3. bis 2. Arbeitstag vor Kursbeginn - Erstattung
von 50 % der Kursgebühr
c) Rücktritt am 1. Arbeitstag vor Kursbeginn - Erstattung von 25 %
der Kursgebühr
d) bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen - keine Erstattung
e) Die Verwaltungskostenpauschale wird bei einem Rücktritt
einbehalten.
f) Die Stornogebühren für Einzelveranstaltungen betragen 4 EUR
bis 14,99 EUR und 7 EUR ab 15 EUR pro Ticket
Kosten für bereits erworbene Eintrittskarten u. dgl. (Leistungen Dritter) müssen vom Teilnehmenden komplett übernommen werden.
Die unter 4. genannten Fristen finden keine Anwendung bei einem
Rücktritt von
a) Studienfahrten
b) Bildungsurlaubsseminaren
c) vergleichbaren Veranstaltungen.
Eine Erstattung in diesen Fällen ist nur möglich nach Abzug und
Einbehaltung der Stornokosten und der durch Planung und Organisation entstandenen im Einzelfall festzulegenden Kosten der VHS.
Kosten für Materialien
Die Kosten für Unterrichts-, Verbrauchs- und Arbeitsmaterial tragen
die Teilnehmenden selbst, sofern im Programmheft nicht ausdrücklich andere Regelungen genannt werden.
Teilnahmebescheinigung
Auf Wunsch wird bei regelmäßiger Teilnahme an Kursen und Seminaren gegen Gebühr eine Bescheinigung ausgestellt, die zum
Nachweis des Kursbesuches oder zur Vorlage bei Krankenkassen,
Finanzämtern oder anderen Einrichtungen verwendet werden kann.
Unterrichtsausfall
Sollte aus Krankheitsgründen oder aus anderen Ursachen der Unterricht nicht planmäßig stattfinden, so wird bei wöchentlichem
Turnus der Unterrichtszeitraum um die nachzuholenden Termine
verlängert. Wochentag und Uhrzeit sind davon nicht betroffen. Im
Einzelfalle kann auch nach Absprache mit den Teilnehmenden eine
andere zeitliche Vereinbarung getroffen werden. Ein Anspruch auf
anteilige Gebührenerstattung ergibt sich daraus nicht - es sei denn,
ein Kurs muss gänzlich vorzeitig eingestellt werden.
Haftung
Die Volkshochschule übernimmt keinerlei Haftung bei Diebstahl
oder Sachschaden. Bei Unfall haftet die VHS nur, soweit sie ein vorsätzliches Verschulden trifft.
Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften (online, telefonisch,
per E-Mail oder per Fax getätigte Anmeldungen)
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufs. Er ist zu richten an: VHS Waltrop, 45731 Waltrop, Ziegeleistr. 14, E-Mail: vhs@vhs-waltrop.de, Fax: 02309-962620.
Unterricht, an dem Sie bis zu Ihrem Widerruf teilgenommen haben,
müssen Sie anteilig bezahlen. Verpflichtungen zur Erstattung von
Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist
beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns
mit deren Empfang.
Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der
Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben
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