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AGBs A4 - Stand 0424.pdf
Wer kann teilnehmen?
Die Volkshochschule als öffentliche Einrichtung der Stadt Waltrop dient der Weiterbildung Erwachsener. Teilnehmen kann, wer mindestens 16 Jahre alt ist. Ausnahmen gelten etwa für die besonders gekennzeichneten Kinder- und Jugendkurse. Bei einzelnen Seminarangeboten gibt es darüber hinaus spezielle Zugangs-
voraussetzungen (Vorkenntnisse und dgl.), oder sie richten sich an besondere Zielgruppen (Frauen etc.). Der Besuch von gebührenpflichtigen Veranstaltungen ist i.d.R. nur nach verbindlicher Anmeldung bzw. Bezahlung gestattet.
Teilnehmerzahl
Kurse, Studienfahrten und Seminare können nur dann durchgeführt werden, wenn die vorgeschriebene Mindestteilnahmezahl erreicht wird. Auch werden von der VHS Höchstteilnahmegrenzen festgelegt.
Teilnahmegebühren
Das Entgelt für Kurse und Seminare richtet sich nach der Zahl der Unterrichtsstunden. Die Belegung einzelner Unterrichtseinheiten ist nur im Ausnahmefall und nach Absprache möglich, etwa bei einem wesentlich verspäteten Einstieg nach Kursbeginn. Für alle Kurse und Seminare (außer Einzelveranstaltungen und Studienfahrten) wird eine Verwaltungspauschale von 4,00 EUR - bei Kursen ab 20 Unterrichtsstunden von 7,00 EUR - als Sockelbetrag berechnet. Hinzu kommt ein Entgelt in unterschiedlicher Höhe pro Unterrichtsstunde.
Ermäßigung von Teilnahmegebühren
Eine Ermäßigung von 25 % wird gewährt, wenn der/die Teilnehmende nachweist, dass seine/ihre Einkünfte, bei verheirateten Teilnehmenden die Einkünfte beider Ehegatten, ausschließlich aus Arbeitslosengeld I bestehen. Eine Ermäßigung von 50 % wird gewährt, wenn der/die Teilnehmende (z.B. durch den Waltroper
Freizeit- und Bildungspass) nachweist, dass er/sie auf Arbeitslosen-
geld II oder Grundsicherung angewiesen ist. Besondere Kurse (z.B. Einzelveranstaltungen, Kleingruppenseminare, Studienfahrten, etc..) sind von dieser Regelung ausgenommen. Nachträgliche Ermäßigungen, d.h. nach erfolgter Anmeldung, sind nicht möglich. Weitere Ermäßigungsregelungen, etwa für Schüler/innen und Studierende, sind ggf. im Programm jeweils erläutert.
Gebührenerstattung/Rücktritt
1. Das Entgelt wird den Teilnehmenden erstattet bzw. nicht erhoben,
wenn die belegte Veranstaltung nicht zustande kommt.
2. Ein Rücktritt ist gegenüber der Geschäftsstelle schriftlich, per Fax, E-Mail
oder durch persönliches Erscheinen anzuzeigen. Ein Telefonat oder eine Mittei- lung gegenüber Kursleitenden allein ist nicht ausreichend.
3. Tritt jemand von einer Veranstaltung zurück, so ist er berechtigt, zeitgleich eine
Ersatzperson zu stellen. Für die Ersatzperson gelten die gleichen Zugangsvoraussetzungen zum Kurs wie für den Zurückgetretenen. In diesem Fall wird das Entgelt erstattet und von der Ersatzperson erhoben, ggf. unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr.
4. Ein Rücktritt des Teilnehmenden ohne Stellung einer Ersatzperson
ist gegen Erstattung des gesamten gezahlten Entgelts (abzüglich der
Verwaltungspauschale von z.Zt. 4,00 bzw. 7,00 EUR - bei Tagesfahrten mindestens 10,00 EUR -) nur bis zum 6. Arbeitstag vor Kursbeginn möglich, wobei als Arbeitstage die Wochentage von Montag bis Freitag zählen und der Tag des Kursbeginns bei der Fristberechnung nicht mitgerechnet wird. Bei einem späteren Rücktritt gestaltet sich eine Rückerstattung wie folgt:
a) Rücktritt vom 5. bis 4. Arbeitstag vor Kursbeginn - Erstattung
von 75 % der Kursgebühr
b) Rücktritt vom 3. bis 2. Arbeitstag vor Kursbeginn - Erstattung
von 50 % der Kursgebühr
c) Rücktritt am 1. Arbeitstag vor Kursbeginn - Erstattung von 25 %
der Kursgebühr
d) bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen - keine Erstattung
e) Die Verwaltungskostenpauschale wird bei einem Rücktritt in
jedem Fall einbehalten.
Kosten für bereits erworbene Eintrittskarten u. dgl. (Leistungen Dritter) müssen vom Teilnehmenden komplett übernommen werden.
Die unter 4. genannten Fristen finden keine Anwendung bei einem Rücktritt von
a) Studienfahrten
b) Bildungsurlaubsseminaren
c) vergleichbaren Veranstaltungen.
Eine Erstattung in diesen Fällen ist nur möglich nach Abzug und Einbehaltung der Stornokosten und der durch Planung und Organisation entstandenen im Einzelfall festzulegenden Kosten der VHS.
Kosten für Materialien
Die Kosten für Unterrichts-, Verbrauchs- und Arbeitsmaterial tragen die Teilnehmenden selbst, sofern im Programmheft nicht ausdrücklich andere Regelungen genannt werden.
Teilnahmebescheinigung
Auf Wunsch wird bei regelmäßiger Teilnahme an Kursen und Seminaren gegen Gebühr eine Bescheinigung ausgestellt, die zum Nachweis des Kursbesuches oder zur Vorlage bei Krankenkassen, Finanzämtern oder anderen Einrichtungen verwendet werden kann.
Unterrichtsausfall
Sollte aus Krankheitsgründen oder aus anderen Ursachen der Unterricht nicht planmäßig stattfinden, so wird bei wöchentlichem Turnus der Unterrichtszeitraum um die nachzuholenden Termine verlängert. Wochentag und Uhrzeit sind davon nicht betroffen. Im Einzelfalle kann auch nach Absprache mit den Teilnehmenden eine andere zeitliche Vereinbarung getroffen werden. Ein Anspruch auf anteilige Gebührenerstattung ergibt sich daraus nicht - es sei denn, ein Kurs muss gänzlich vorzeitig eingestellt werden.
Haftung
Die Volkshochschule übernimmt keinerlei Haftung bei Diebstahl oder Sachschaden. Bei Unfall haftet die VHS nur, soweit sie ein vorsätzliches Verschulden trifft.
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