Volkshochschule Waltrop
Ziegeleistraße 14 | 45731 Waltrop
Tel.: 02309 / 9626-0 | Fax: 02309 / 9626-20
E-Mail an die VHS Waltrop vhs@vhs-waltrop.de

Teilnahmebedingungen Studienreisen


1. Die Berücksichtigung für die Teilnahme an Bildungsreisen erfolgt entsprechend dem Eingang der schriftlichen Anmeldungen, die auf dem vorgedruckten Anmeldeformular der VOLKSHOCHSCHULE WALTROP erfolgen sollten.

2. Die Teilnahme wird durch die VOLKSHOCHSCHULE WALTROP schriftlich bestätigt. Nachdem die Teilnehmenden diese Bestätigung erhalten haben, ist die erforderliche Anzahlung entsprechend den jeweils für die Reise festgelegten Formalitäten (Reiseausschreibung) fristgerecht zu leisten.

3. Nach Erhalt der Teilnahmebestätigung ist die Anmeldung für beide Teile verbindlich. Leistet der/die Teilnehmer/in die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den festgelegten Zahlungsfälligkeiten, so ist die VOLKSHOCHSCHULE WALTROP berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den/die Teilnehmer/in mit Rücktrittskosten gem. Ziffer 4 zu belasten.

4. Bei frühzeitigem Rücktritt wird eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 20,00 EUR erhoben. Nach Bestätigung der Anmeldung werden Kosten für Eintrittskarten oder Ähnliches, soweit nicht anders wieder verwendbar, in voller Höhe berechnet. Erfolgt der Rücktritt später als 90 Tage vor Reisebeginn, werden dem/der Teilnehmer/in die Kosten in Rechnung gestellt, die der VOLKSHOCHSCHULE WALTROP als Leistungsträger berechnet werden sowie die bei der Volkshochschule angefallenen Bearbeitungskosten. Diese Regelung tritt ein, falls nicht andere Rücktrittsbedingungen vereinbart worden sind.

5. Bei Austausch (Ersatzperson bei Eintritt) eines/einer Teilnehmenden wird über die Höhe der Mehrkosten von Fall zu Fall, je nach Ausmaß der entstandenen Kosten, entschieden.

6. Verpasst ein/e Teilnehmer/in den Reisebeginn, z. B. durch versäumte Anschlüsse oder wegen unvollständiger Reisedokumente und wird deshalb von der Reise ausgeschlossen, so gilt dies als Rücktritt.

7. Die VOLKSHOCHSCHULE WALTROP wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Die VOLKSHOCHSCHULE WALTROP geht hierbei davon aus, dass keinerlei Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (Staatenlosigkeit, Doppelstaatsangehörigkeit, etc.) vorliegen. Der/die Teilnehmer/in ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlichen notwendigen Reisedokumente, eventl. erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn die VOLKSHOCHSCHULE WALTROP nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. Die VOLKSHOCHSCHULE WALTROP haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der/die Teilnehmer/in die VOLKSHOCHSCHULE WALTROP mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die VOLKSHOCHSCHULE WALTROP eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

8.Teilnehmende, die gegen die gesetzlichen oder zwischenstaatlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes verstoßen oder durch Handlungen für die Mitreisenden Gefahren oder Schäden verursachen, können durch den/die Reiseleiter/in entschädigungslos von der weiteren Teilnahme an der Reise ausgeschlossen werden.. Die Schadensverursacher haften für alle entstandenen Schäden.

9. Wird eine Reise infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann die Reise abgesagt werden. Bei Absage vor Reisebeginn durch den Veranstalter erhalten die Teilnehmenden den gezahlten Teilnahmebetrag unverzüglich zurück. Ein weiterer Anspruch besteht nicht.

10. Sofern die in der Reiseausschreibung jeweils angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, so kann die VOLKSHOCHSCHULE WALTROP spätestens zu dem in der Reiseausschreibung angegebenen Stichtag vom Reisevertrag zurücktreten. Bei Reisen, die laut Reiseausschreibung von anderen Reiseveranstaltern durchgeführt werden und die die VOLKSHOCHSCHULE WALTROP nur vermittelt, gelten die Mindestteilnehmerzahlen des Veranstalters. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der/die Teilnehmer/in auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

11. Der Teilnahmepreis basiert auf einer Mindestteilnehmerzahl sowie aufgrund der geltenden Tarife und Wechselkurse zur Zeit der Reiseausschreibung. Die VOLKSHOCHSCHULE WALTROP behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Angaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.
11.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann die VOLKSHOCHSCHULE WALTROP den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann die VOLKSHOCHSCHULE WALTROP von den Teilnehmenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann die VOLKSHOCHSCHULE WALTROP von dem/der Teilnehmer/in verlangen.
11.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber der VOLKSHOCHSCHULE WALTROP erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
11.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für die VOLKSHOCHSCHULE WALTROP verteuert hat.
11.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss für die VOLKSHOCHSCHULE WALTROP nicht vorhersehbar waren.
11.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat die VOLKSHOCHSCHULE WALTROP die Teilnehmenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der/die Teilnehmer/in berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die VOLKSHOCHSCHULE WALTROP in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den/die Teilnehmer/in aus seinem Angebot anzubieten. Der/die Teilnehmer/in hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung der VOLKSHOCHSCHULE WALTROP über die Preiserhöhung dieser gegenüber geltend zu machen.

12. In der Regel stehen vorwiegend Doppelzimmer zur Verfügung. Für Einzelzimmer (soweit möglich) ist ein Aufpreis zu zahlen.

13.1. Die vertragliche Haftung der VOLKSHOCHSCHULE WALTROP für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des/der Teilnehmer/s/in weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der VOLKSHOCHSCHULE WALTROP für einen dem/der Teilnehmer/in entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträger verantwortlich ist.
13.2. Für Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden (wie z. B. Nur-Flug, Ausflüge, Sport und Kulturveranstaltungen, etc.), haftet die VOLKSHOCHSCHULE WALTROP nur als Vermittler. Die Haftung für Vermittlungsfehler ist entsprechend den vorstehenden unter 13.1. a) und b) genannten Grundsätzen beschränkt.

14. Alle Einzahlungen/Überweisungen sind auf eines der Konten der Volkshochschule Waltrop vorzunehmen. Es ist unbedingt erforderlich, bei allen Einzahlungen oder Überweisungen das auf dem Anmeldeformular bzw. im Schriftverkehr angegebene Kassenzeichen bzw. Stichwort anzugeben.

15.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von der VOLKSHOCHSCHULE WALTROP nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
15.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
15.3. Die VOLKSHOCHSCHULE WALTROP ist verpflichtet, die Teilnehmenden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrunds zu informieren. Gegebenenfalls wird sie dem/der Teilnehmer/in eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
15.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der/die Teilnehmer/in berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die VOLKSHOCHSCHULE WALTROP in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus seinem Angebot anzubieten. Der/Die Teilnehmer/in hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der VOLKSHOCHSCHULE WALTROP über die Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen.

16. Entsprechende Reiseversicherungen können im Regelfall nur privat abgeschlossen werden, sofern sie nicht in den aufgeführten Reiseleistungen bereits enthalten sind oder als zusätzliche Versicherung mit entsprechenden Hinweisen separat angeboten wurden.